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Reisebedingungen
...2011

1. Abschluss des Reisevertrages:

Mit Ihrer Buchung/Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss, auch ohne Unterschrift und Anzahlung, verbindlich an.
Mit Ihrer Buchung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen die Reisebedingungen an und treten als deren Vertreter auch in der Folgezeit uns gegenüber auf. Westermann-Reisen versendet eine schriftliche Reisebestätigung/Rechnung.
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Reiseausschreibung (Prospekt/Flyer).
Mit der Reisebestätigung (auch telefonisch) wird der Vertrag für uns verbindlich, wobei wir uns die Korrektur von Irrtümern auf Grund von Druck- und Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten.
Die von Ihnen vor Reise geleisteten Zahlungen sind bei der R+V Allgemeine Versicherungs- AG abgesichert.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.


2. Bezahlung:

Mit unserer Reisebestätigung (auch telefonisch) ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises (mind. EUR 50,- je Person) zu leisten, zuzüglich der Versicherungsprämie.
Der Restbetrag ist vor dem Reisebeginn fällig.
Bitte leisten Sie alle Zahlungen unter Angabe der Buchungs-/Rechnungsnummer an:

Westermann-Reisen
Konto Nr.: 0313220100
BLZ: 100 800 00 (Dresdner Bank, Berlin)


3. Rücktritt, Rücktrittskosten und Umbuchung:


Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist ein Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
Wir empfehlen Ihnen den Rücktritt schriftlich zu erklären. In jeden Fall des Rücktritts oder Nichtantritt der Reise durch Sie stehen uns folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis zu: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises, vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises und ab 2. Tag bis Reisebeginn 90% des Reisepreises.
Es ist Ihnen gestattet uns nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall zahlen Sie nur die tatsächlich angefallenen Kosten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Flugverbindung vorgenommen (Umbuchung), so erheben wir bis 50 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 40,- pro Person zusätzlich der Flugkosten, falls aus tariflichen Gründen eine Umbuchung nicht möglich ist. Spätere Umbuchungswünsche können, soweit möglich, nur nach Rücktritt und Neubuchung durchgeführt werden. Eine Namensänderung bzw. das Benennen einer Ersatzperson für eine bereits gebuchte Reise ist generell möglich.
Die Ersatzperson muss den Erfordernissen der Reise entsprechen und es dürfen keine gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften dem Reiseantritt dieser Person entgegenstehen. In diesem Fall werden Ihnen die anfallenden Mehrkosten (z.B. neue Flugbuchung) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von EUR 40, - in Rechnung gestellt.


4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

Nehmen Sie Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Recht ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
Wir bemühen uns um Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen an Sie tatsächlich ersparte Aufwendungen zurück.


5. Rücktritt durch den Veranstalter, Kündigung:

Westermann-Reisen kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen - ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen für Westermann-Reisen nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze überscheiten würde, es sei denn, dass Westermann-Reisen die dazu führenden Umstände zu vertreten hat.
Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so sind Sie und auch wir berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.


6. Preisänderungen/Leistungen/Sonderwünsche:

Kann die Reise nach Vertragsabschluss und von Westermann-Reisen wider Treu und Glauben herbeigeführten Umständen nicht gemäß Vertrag durchgeführt werden, so ist Westermann-Reisen berechtigt, die Leistungen zu ändern, insofern sie nicht erheblich zur Ursprungsbuchung sind, zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der Ursprungsreise nicht beeinträchtigen.
Ein Erhöhen der bei Buchung bestätigten Preise im Umfang der Auswirkung pro Person bzw. Sitzplatz behalten wir uns für den Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben wie z.B. Flughafengebühren, Flugsteuern oder Änderung der Wechselkurse vor, wenn der Reisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt.
Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des Reisepreises, so können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Erhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind nicht zulässig, über etwaige Erhöhungen wird Sie Westermann-Reisen unmittelbar informieren.
Für Art und Umfang der Leistungen gelten ausschließlich Preise, Bilder und Beschreibungen der für den Reisezeitraum gültigen Prospekte/Flyer von Westermann-Reisen. Sonderbedingungen und Sonderwünsche sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch Westermann-Reisen gültig.


7. Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden des Reisenden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit
a.) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b.) soweit wir für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ausstellungs- oder Museumsbesuche, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
Wenn diese Leistungen von der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter der Angabe des Vertragspartners als Fremdleistung gekennzeichnet werden.


8. Mitwirkungspflicht, Kündigung durch den Reisenden, Gepäckschäden:


Sie sind verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei dem zuständigen Reiseleiter zu rügen.
Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, der Westermann-Reisen Reiseleitung vor Ort eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck, gleichzeitig ist dem Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern.
Bedenken Sie bitte, dass Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran haben, uns nicht über eventuelle Leistungsstörungen zu informieren.
Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel bzw. bei der ortsansässigen Reiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge bei Westermann-Reisen.


9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:


Wir stehen dafür ein, angehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der reisewichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.


10. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die Westermann-Reisen zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.


11. Gerichtsstand:


Es wird, soweit nicht zwingende Vorschriften internationaler Abkommen oder Europarechtliche Bestimmungen entgegenstehen, die Zuständigkeit deutscher Gerichte nach deutschem Recht vereinbart. Gerichtsstand bei Klagen gegen Westermann-Reisen ist Berlin.


12. Schlussbestimmung:

Alle Preise sind für die folgende Reisesaison, 1.1.2011 – 31.12.2011 erstellt. Stand 12/2010.


13. Veranstalter

Westermann-Reisen
Inhaber: Rainer Westermann
Prausestr. 5,
12203 Berlin
Telefon: 030-843 133 86
Telefax: 030-843 133 87
E-Mail: rainerwestermann@web.de
Konto: 03 132 201 00
BLZ: 100 800 00 (Dresdner Bank Berlin)
Steuer Nr. 13/588/63407